Mehrheitsentscheidung oder Mediation?

In der aktuellen Debatte über mögliche Regierungskoalitionen nach der Bundestagswahl 2013 stellt sich nicht nur die Frage nach inhaltlichen Gemeinsamkeiten, sondern viel mehr noch, in welchem Umfang jede der beteiligten Parteien bereit ist, auf eigene Inhalte zu verzichten. Seitens der Verhandlungsführer wird versucht, parlamentarisch mehrheitsfähige Übereinkünfte durch wechselseitigen Verzicht auf Postionen aus dem Wahlprogramm auszuhandeln. Nur dann sind die im Parlament und im Bundesrat notwendigen Mehrheitsentscheidungen zu erwarten.

Mehrheitsentscheidungen sind durch unsere Verfassung legitimiert. Aber sind sie klug, sind sie weise, sind sie gut?

Mehrheitsbeschlüsse sind ein Oktroy gegenüber Minderheiten und schaffen Konfliktpotential für die Zukunft. Wenn das Rechtsgefühl einer großen Minderheit der Bevölkerung durch ein Gesetz verletzt wird, sind seine Durchsetzung, seine Einhaltung und damit sein Bestand fraglich. Eine Revision bei geänderten Mehrheitsverhältnissen ist wahrscheinlich.

Durch das Scheitern sowohl der FDP als auch der AFD knapp an der 5% Hürde und ebenso nicht berücksichtigter Stimmabgaben für kleinere Parteien, werden schon allein die Ansichten von mehr als 6,5 Mio Wählern im Parlament nicht vertreten sein. Sollte es nicht zu einer großen Koalition kommen, bleiben die Überzeugungen weiterer 21 Mio Wähler bei einem nur mit einfacher Parlamentsmehrheit verabschiedeten Gesetz unberücksichtigt. Die Interessen der ca. 18 Mio Nichtwähler sind dabei einmal gar nicht betrachtet.

Die Rechtsordnung in einer Demokratie braucht aber eine breite Akzeptanz der Bevölkerung. Sie muß mit dem allgemeinen Rechtsgefühl in Übereinstimmung stehen, sonst wird sie als illegitim erlebt.

Ein breiter Konsens im Parlament wäre also wünschenswerter, als das wechselseitige Durchsetzen von bzw. Verzichten auf einzelne Positionen und Überzeugungen. Eine solche Einigung zu erzielen, wäre eine Aufgabe der Mediation.
Anstatt aufgrund eines in der Koalitionsverhandlung „zähneknirschend“ akzeptierten Kompromisses gegen die eigene Überzeugung abzustimmen, wäre es sinnvoller in einem Mediationsverfahren eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten, die jede Partei als Erfolg ansehen und die von einer breiten Bevölkerungsmehrheit akzeptiert werden kann.

Gerechtigkeit resultiert aus dem Konsens. Die Mehrheitsentscheidung als Verfahrensprinzip sollte schon deshalb nur als Ultima Ratio verstanden werden.

(in Anlehnung an Montada/Kals, Mediation, 2.Aufl., S.17)

1. Landesmediationstag LSA

Am 09.09.2013 fand im Magdeburger Maritim Hotel der 1. Landesmediationstag für Sachsen-Anhalt statt. Seitens der Politik wurde Unterstützung bei der Verbreitung des Gedankens der Mediation als alternative Streitschlichtungsmöglichkeit zugesagt. Auch die Richterschaft sieht sich als Vorreiter und Werbebotschafter für die Mediation. VorsRiLG Thomas Kluger wies zu Recht darauf hin, daß jede von der Richterschaft erfolgreich durchgeführte Mediation die Parteien und deren Umfeld veranlassen könnte, den nächsten Streit kostengünstiger und mit geringerem Zeitaufwand bei einem freien Mediator schlichten zu lassen.

In den anschließenden Fachforen wurde jedoch auch schnell klar, daß neben der Verbreitung der Mediation alternative Finanzierungsmöglichkeiten gefunden werden müssen. Anwendungsmöglichkeiten gibt es unzählige in allen Bereichen der Gesellschaft, aber die Hemmschwelle zur Kostenübernahme ist bei den Beteiligten eines Konfliktes, zumindest im Bereich geringerer Eskalationsstufen, noch recht hoch.

Spannend war die Vorstellungsrunde einer Gruppe von Schülermediatoren des Gymnasiums Blankenburg. Nach mit Fördermitteln und durch Sponsoren finanzierter Ausbildung gibt es beachtliche Erfolge bei der Konfliktbewältigung auf dem Schulhof.

Der Vertreter des Kultusministeriums sowie der anwesende Bundesvorsitzende der Konferenz der Schulaufsicht Schulrat Jürgen Kebernik sahen darüber hinaus erhebliches Potential zur Konfliktbewältigung zwischen Lehren und Eltern, aber auch zur Verkürzung langwieriger Verwaltungsstreitigkeiten im Lehrerkollegium selbst. Leider gibt es hierfür von staatlichen Stellen bislang keine Mittel.

Im Ergebnis des 1. Landesmediationstages kamen die Teilnehmer überein, die Zusammenarbeit intensivieren zu müssen, um gemeinsam den Gedanken der Mediation wirkungsvoller in alle Bereiche der Gesellschaft tragen zu können.

1. Landesmediationstag Sachen-Anhalt

  • Am 09.09.2013 findet der 1. Landesmediationstag Sachen-Anhalt statt. Schirmherrin ist Justizministerin Angela Kolb, das Grußwort wird von Landtagspräsident Detlef Gürth gesprochen.
  • Wir Mediatoren sind gespannt auf die Beantwortung der Frage, wann endlich die in  § 6 MediationsG vorgesehene Rechtsverordnung zur Regelung einer qualifizierten Ausbildung, Fortbildung und auf dieser Grundlage Anerkennung (Zertifizierung) der Mediatoren auf den Weg gebracht werden soll!