Eine gemeinschaftliche Unternehmung ist heutzutage schnell und kostengünstig gegründet. Egal ob nun GbR, UG oder gar eine kleine AG – dank gesetzgeberischer Vereinfachungen ist der Schritt zum Unternehmen gemeinsam mit einem oder mehreren Geschäftspartnern nicht sehr groß.
Aber während in Abstimmung mit dem Steuerberater, dem betreuenden Rechtsanwalt oder dem Notar oft an einer Vielzahl von Regelungen des Gesellschaftsvertrages gefeilt wird, vergessen die Gründer meistens Ihre wechselseitige persönliche Eignung für das Gemeinschaftsunternehmen nachhaltig zu prüfen. Daher sind Zerwürfnisse oft nach nur kurzer Zeit gar nicht so selten.
Zum Streit kommt es in der Regel zur denkbar ungünstigsten Zeit – nämlich wenn der angestrebte Geschäftserfolg nicht schnell genug eintritt oder einmal ausbleibt.
Gerade wenn geschlossenes, abgestimmtes und gemeinschaftliches Handeln gefragt wäre, treten die unterschiedlichen Auffassungen und Eigenheiten der Gesellschafter zu Tage und verhindern den Erfolg.
Dies ließe sich mit einer Präventivmediation vor Geschäftsgründung vermeiden. Ohne großen Zeit- und Kostenaufwand können die zukünftigen Geschäftspartner gemeinsam mit dem Mediator herausfinden, ob Ihre Ansichten, Bedürfnisse und Fähigkeiten zum gemeinsamen Geschäftsziel passen und ob es überhaupt identische Auffassungen zum Geschäftsziel gibt.
Ein altes deutsches Sprichwort sagt: „Sei vor dem Schaden klug“ . Was immer damit gemeint war, die Präventivmediation vor dem Eingehen einer geschäftlichen Partnerschaft hätte wohl den Kern getroffen.