Bauherrengemeinschaft und Mediation

Während sie in den 90-zigern noch als alternative „Wohnhofprojekte“ belächelt wurden, finden sich in deutschen Großstädten heutzutage immer mehr Bauherrengemeinschaften zusammen, um neben der sozialen Gemeinschaftsidee kostengünstiges und selbstbestimmtes Bauen in teuren und begehrten Innenstadtlagen zu ermöglichen.

Während jeder Bauherr natürlich seinen eigenen und abgeschlossenen Wohnbereich nutzen und individuell gestalten kann, finden sich zusätzliche Gemeinschaftsflächen wie z.B. Hof, Garten oder Dachterrasse zur gemeinsamen Nutzung und ermöglichen eine effizientere Ausnutzung der Grundstücksfläche. Vorteil der Bauherrengemeinschaft gegenüber einer Belegung des Hauses mit Mietern ist die individuelle Auswahl der Mitbewohner. Zudem lassen sich die Kosten eines zwischengeschalteten Bauträgers einsparen. Letztlich nutzen Bauherrengemeinschaften auch Lückengrundstücke, welche für einen großen Projektentwickler uninteressant wären.

Dabei schließen die Bauherren zunächst als eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Verträge mit dem Architekten und später den Baufirmen ab. Alle Gesellschafter tragen daher das Risiko von Kostensteigerungen als Gesamtschuldner, soweit die in die GbR eingebrachten Einlagen aufgebraucht sind.

Dies führt dann oft zum Streit, da die finanzielle Leistungsfähigkeit zumindest bei größeren Bauherrengemeinschaften differieren dürfte – spätestens dann ein Fall für den Anwalt oder einen Mediator.

Jeder der darüber nachdenkt, mit Freunden und Bekannten gemeinsames Wohneigentum zu errichten, wird aber auch darüber grübeln, wie dies bei unterschiedlichen finanziellen Möglichkeiten zu verwirklichen sein könnte ohne das die Gemeinschaft später an Neid und Missgunst zerbricht oder von Einzelnen allzu große Kompromisse hinsichtlich des angestrebten Wohnstandards gemacht werden müssen.

Hier sollte sich eine potentielle Bauherrengemeinschaft überlegen, bereits vor Beginn der Projektumsetzung gemeinsam mit einem Mediator die tatsächlichen Wünsche und Bedürfnisse jedes einzelnen Bauherren zu ermitteln, um das Projekt optimal hieran anpassen zu können.
Über Lage und Ausstattung der Wohnungen lassen sich auch unterschiedliche Quadratmeterpreise darstellen. Ist vorher geklärt, wer welche Ansprüche und Möglichkeiten hat, gibt es im Falle von Kostensteigerungen kein böses Erwachen und sollte im Nachhinein auch keine Missgunst unter den Gesellschaftern aufkommen.

Intakte Bauherrengemeinschaften tragen nachhaltig zum sozialen Zusammenhalt in einem Viertel bei und verhindern zugleich die Zersiedlung des Umlandes.