Mediation vor Gesellschaftsgründung

Eine gemeinschaftliche Unternehmung ist heutzutage schnell und kostengünstig gegründet. Egal ob nun GbR, UG oder gar eine kleine AG – dank gesetzgeberischer Vereinfachungen ist der Schritt zum Unternehmen gemeinsam mit einem oder mehreren Geschäftspartnern nicht sehr groß.

Aber während in Abstimmung mit dem Steuerberater, dem betreuenden Rechtsanwalt oder dem Notar oft an einer Vielzahl von Regelungen des Gesellschaftsvertrages gefeilt wird, vergessen die Gründer meistens Ihre wechselseitige persönliche Eignung für das Gemeinschaftsunternehmen nachhaltig zu prüfen. Daher sind Zerwürfnisse oft nach nur kurzer Zeit gar nicht so selten.

Zum Streit kommt es in der Regel zur denkbar ungünstigsten Zeit – nämlich wenn der angestrebte Geschäftserfolg nicht schnell genug eintritt oder einmal ausbleibt.
Gerade wenn geschlossenes, abgestimmtes und gemeinschaftliches Handeln gefragt wäre, treten die unterschiedlichen Auffassungen und Eigenheiten der Gesellschafter zu Tage und verhindern den Erfolg.

Dies ließe sich mit einer Präventivmediation vor Geschäftsgründung vermeiden. Ohne großen Zeit- und Kostenaufwand können die zukünftigen Geschäftspartner gemeinsam mit dem Mediator herausfinden, ob Ihre Ansichten, Bedürfnisse und Fähigkeiten zum gemeinsamen Geschäftsziel passen und ob es überhaupt identische Auffassungen zum Geschäftsziel gibt.

Ein altes deutsches Sprichwort sagt: „Sei vor dem Schaden klug“ . Was immer damit gemeint war, die Präventivmediation vor dem Eingehen einer geschäftlichen Partnerschaft hätte wohl den Kern getroffen.

Mediative Vertragsverhandlungen im mittelständischen Wirtschaftsalltag

Ist es Ihnen auch schon einmal aufgefallen – Verträge werden oft vom wirtschaftlich Stärkeren diktiert. Seien Sie ehrlich, wenn Sie sich selbst in dieser Rolle befinden, wollen Sie doch auch alle Ihre Vertragsziele durchsetzen.
Aber ärgerte es Sie nicht stets erheblich, wenn dies ein Vertragspartner mit Ihnen machte? Sei es der Stromanbieter als Monopolist oder der überregionale Materiallieferant und letztlich selbst Ihr Kunde, solange er nur groß genug aufgestellt ist.

Und wozu führt das bei Ihnen oder alternativ bei Ihrem Vertragspartner? Natürlich – jeder sucht Schlupflöcher um seine eigenen Ziele erreichen zu können. Schon ist Streit vorprogrammiert.

Was tun? Einen Juristen mit der Vertragsgestaltung beauftragen? Juristen sehen schließlich sofort die Fallstricke und haben auch stets eine Lösung parat – aber verstehen Sie anschließend den Vertrag überhaupt noch? Und was hilft die Expertise, wenn der Vertragspartner seinerseits alle Ihre Schlupflöcher rechtlich zu schließen versucht?

Wäre es nicht besser, der Vertrag würde die grundlegenden Interessen beider Vertragspartner berücksichtigen?

Als Mediator versuche ich diese Interessen herauszuarbeiten, bevor der Anwalt in mir die rechtlichen Lösungen anbietet.

Erst wenn beiden Vertragspartnern bewußt ist, welche Interessen und Bedürfnisse hinter dem Vertragsanliegen stehen, sind sie in der Lage eine faire Lösung zu finden.
Und erst eine einvernehmliche Lösung stellt sicher, daß auch beide Vertragspartner gewillt sind, den Vertrag voll umfänglich einzuhalten.

Bauherrengemeinschaft und Mediation

Während sie in den 90-zigern noch als alternative „Wohnhofprojekte“ belächelt wurden, finden sich in deutschen Großstädten heutzutage immer mehr Bauherrengemeinschaften zusammen, um neben der sozialen Gemeinschaftsidee kostengünstiges und selbstbestimmtes Bauen in teuren und begehrten Innenstadtlagen zu ermöglichen.

Während jeder Bauherr natürlich seinen eigenen und abgeschlossenen Wohnbereich nutzen und individuell gestalten kann, finden sich zusätzliche Gemeinschaftsflächen wie z.B. Hof, Garten oder Dachterrasse zur gemeinsamen Nutzung und ermöglichen eine effizientere Ausnutzung der Grundstücksfläche. Vorteil der Bauherrengemeinschaft gegenüber einer Belegung des Hauses mit Mietern ist die individuelle Auswahl der Mitbewohner. Zudem lassen sich die Kosten eines zwischengeschalteten Bauträgers einsparen. Letztlich nutzen Bauherrengemeinschaften auch Lückengrundstücke, welche für einen großen Projektentwickler uninteressant wären.

Dabei schließen die Bauherren zunächst als eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Verträge mit dem Architekten und später den Baufirmen ab. Alle Gesellschafter tragen daher das Risiko von Kostensteigerungen als Gesamtschuldner, soweit die in die GbR eingebrachten Einlagen aufgebraucht sind.

Dies führt dann oft zum Streit, da die finanzielle Leistungsfähigkeit zumindest bei größeren Bauherrengemeinschaften differieren dürfte – spätestens dann ein Fall für den Anwalt oder einen Mediator.

Jeder der darüber nachdenkt, mit Freunden und Bekannten gemeinsames Wohneigentum zu errichten, wird aber auch darüber grübeln, wie dies bei unterschiedlichen finanziellen Möglichkeiten zu verwirklichen sein könnte ohne das die Gemeinschaft später an Neid und Missgunst zerbricht oder von Einzelnen allzu große Kompromisse hinsichtlich des angestrebten Wohnstandards gemacht werden müssen.

Hier sollte sich eine potentielle Bauherrengemeinschaft überlegen, bereits vor Beginn der Projektumsetzung gemeinsam mit einem Mediator die tatsächlichen Wünsche und Bedürfnisse jedes einzelnen Bauherren zu ermitteln, um das Projekt optimal hieran anpassen zu können.
Über Lage und Ausstattung der Wohnungen lassen sich auch unterschiedliche Quadratmeterpreise darstellen. Ist vorher geklärt, wer welche Ansprüche und Möglichkeiten hat, gibt es im Falle von Kostensteigerungen kein böses Erwachen und sollte im Nachhinein auch keine Missgunst unter den Gesellschaftern aufkommen.

Intakte Bauherrengemeinschaften tragen nachhaltig zum sozialen Zusammenhalt in einem Viertel bei und verhindern zugleich die Zersiedlung des Umlandes.

„Wer aktiv zuhören kann bekommt sie alle“

Diese Äußerung eines 16-jährigen Teenagers im Zusammenhang mit seinen Erfahrungen das weibliche Geschlecht betreffend waren zunächst etwas kryptisch, nach entsprechender Nachfrage aber plausibel. Der Junge war Schülermediator und hatte für seine Eroberungszüge die in der AG Streitschlichtung erlernte Technik des aktiven Zuhörens verinnerlicht.

Aktives Zuhören vermittelt das Interesse des Zuhörers am Sachverhalt und das Bemühen um Verständnis. Der Gesprächspartner, ob nun im obigen Beispiel die Dame der Wahl oder in der Mediation der Mediant, fühlen sich verstanden, können Ihre Gefühle und Bedürfnisse wertfrei äußern und werden in die Lage zur Selbstreflexion versetzt.

Durch aktives Zuhören wird das Gesagte in das Gemeinte übersetzt, werden Gefühle die sich hinter Fakten verbergen aufgedeckt, Verallgemeinerungen konkretisiert und die Aussagen des Gesprächspartners zielgerichtet gespiegelt.

Durch die dem aktiven Zuhören immanenten Fragestellungen: „Was meinst Du mit dieser Aussage?“ und „Warum ist Dir das so wichtig“ fühlt sich der Gespächspartner auch tatsächlich ernst genommen anstatt vorschnell bewertet.

Aktives Zuhören ist also die Grundvoraussetzung einer guten Kommunikation – nur wer wertfrei erfragt, was sein Gegenüber denn wirklich sagen will, kann angemessen reagieren.

Anerkennung durch Mediation

Berufliche Anerkennung ist für das persönliche Wohlbefinden von oft unterschätzter Bedeutung. „Keine Kritik ist Lob genug“ antworten befragte Führungskräfte der „alten Schule“ auf das Thema Mitarbeitermotivation angesprochen oft.
Kollegen zu ihrem Gegenüber am Schreibtisch befragt, reagieren meist mit einem Hinweis auf ihre eigenen Leistungen, welche schließlich auch keiner anerkenne.

Dabei können schon ein paar lobende Worte nicht nur motivierend auf den Arbeitseinsatz wirken, sondern das zwischenmenschliche Betriebsklima erheblich verbessern. “Wer Anerkennung sät, wird Leistung ernten.” sagt der Arbeitssoziologe Stephan Voswinkel.
Erst wenn wir Menschen erleben, dass wir in einer Gemeinschaft wahrgenommen, aufgenommen und anerkannt werden, können wir zudem ein Selbstwertgefühl und Selbstbewusstsein entwickeln.

Oftmals wird solche für jeden notwendige Anerkennung aber auch einfach nur nicht ausgesprochen oder geht im Arbeitsstress unter.

Hier wirkt ein innerbetriebliches Mediationsverfahren tatsächlich „Wunder“ . Neben der Lösung von Teamkonflikten erfährt manch ein Angestellter vielleicht zum ersten mal die Wertschätzung seines Kollegen. Dies wird durch das zentrale Prinzip einer Mediation, der Selbstbehauptung, ermöglicht. Durch die Möglichkeit, in einem Mediationsverfahren von den eigenen Interessen und Bedürfnissen zu berichten, entwickelt sich in der Folge die Bereitschaft, die Interessen und Bedürfnisse des Konfliktgegners zu sehen.
Der Mediator hat durch gezielte Gesprächssteuerung die Möglichkeit, Wahrnehmungen der Medianten in einen neuen Kontext zu stellen (Reframing) und die positiven Aspekte herauszuarbeiten. So kann ein als „geizig“ bezeichneter Geschäftspartner durchaus auch als „sparsam“ wahrgenommen werden.

Im Rahmen der anschließenden Lösungsfindungsphase fällt es den Medianten dann oft leichter, das den meisten Bedürfnissen zugrunde liegende Verlangen nach Anerkennung auszudrücken oder sich mit dem Konfliktgegner auf ein entsprechendes Verhalten für die Zukunft zu verständigen.

Kommunikationsdefizite werden aufgedeckt und manch eine Mediation endet mit der banalen Lösung, sich gegenseitig für gute Zuarbeit einfach einmal freundlich zu bedanken.